Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht gestaltet sich umfangreich und regelt den Anspruch auf Betreuung, die Bestellung einer Betreuerperson als auch Begleitumstände wie Unterbringung, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. 

Eine Betreuung wird notwendig, wenn eine Person sich ganz oder teilweise nicht mehr selbst versorgen kann, aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen.

Die Betreuung kann sowohl von Amts wegen eingeleitet als auch von einer betroffenen Person selbst beantragt werden. Die Anordnung unterliegt einem Gericht. Wir vertreten Sie kompetent und diskret in Ihren Belangen und setzen uns für Sie als Mandant - auch in Beschwerdefällen - ein.