Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht
- Schuldrecht / Forderungsbeitreibung
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
Weitere Angaben zur Person
Herr Rechtsanwalt Reinhardt ist seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig und führt seit 2008 auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Er erweitert sein Fachwissen durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und ist sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite tätig.