Familienrecht

Als Teil des Zivilrechts regelt das Familienrecht Ehe und Lebenspartnerschaften, Verwandtschaftsverhältnisse und Familienangelegenheiten. Auch die Vormundschaft für Minderjährige, die rechtliche Betreuung volljähriger Personen und die Pflegschaft sind hierin enthalten.

Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft beginnt mit einem Ehevertrag und im Fall einer Scheidung sind unter anderem Unterhalt für den Partner und die Kinder, die Aufteilung der gemeinsamen Güter, das Sorgerecht und der Versorgungsausgleich zu regeln.

Bei einer Wiederheirat kann es sein, dass eine Adoption der Kinder des neuen Partners in Frage kommt.

Zudem kann es Unstimmigkeiten geben bei Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung, die gerichtlicher Klärung bedürfen.

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